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AGB
Wir arbeiten auf Grundlage der ADSP (neueste Fassung).
Die gesetzlichen Bestimmungen des GÜKG (neueste Fassung) sind einzuhalten.
Abweichend von/ ergänzend zu den ADSp gelten folgende Vereinbarungen:
Wie vereinbart, übernehmen Sie im Namen der GPS Logistics GmbH die beschriebene Sendung. Bitte bestätigen Sie diesen Transportauftrag mit KFZ- Kennzeichen Ihres Fahrzeugs, sowie Fahrernamen und zugehörige Handynummer!
Der Transportauftrag muss durch den Auftragnehmer binnen 30 min per Fax oder E-Mail schriftlich bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung oder Widerspruch, gilt der Transportauftrag automatisch als akzeptiert.
Achtung: Bei Verzögerungen an der Lade- oder Entladestelle ist die GPS Logistics GmbH sofort telefonisch oder per Mail zu informieren (gps@mail.de)!Lade- und Entlademeldungen sind grundsätzlich mit Uhrzeit und Name telefonisch, per SMS oder Mail zu melden! Standzeiten bis zu 2 Stunden an der Be- und Entladestelle sind im Frachtpreis inbegriffen. Standzeiten können nur nach vorheriger Absprache sowie ausdrücklicher Dokumentation vergütet werden.
Die GPS Logistics GmbH akzeptiert Ihre Frachtrechnung nur nach Vorlage der Originalbelege mit Datum, Uhrzeit, Firmenstempel und Unterschrift! Dieser Transportauftrag ist nicht als Frachtpapier zu verwenden! Es besteht Zu- und Beiladeverbot, für Folgeschäden halten wir Sie haftbar. Ebenso ist das Umladen unserer Sendung(en) sowie Weitervergabe/ Weiterverkauf an Dritte ohne unsere Zusage strikt untersagt. Ohne unsere Zustimmung darf dieser Auftrag nicht in Frachtenbörsen platziert werden. Wir behalten uns vor 30 % des Frachtpreises bei Zuwiderhandlung einzubehalten.
Es gilt als vereinbart, dass das von Ihnen eingesetzt Fahrzeug eine Transportversicherung gem. § 7a GüKG besitzt und eine Erweiterung gem. § 449 HGB auf 40 SZR vorhanden ist. Absoluter, zeitlich unbegrenzter Kundenschutz gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer darf die sich aus dem Transportauftrag ergebenen Kunden, die Namen sowie Adressen und Informationen nicht weitergeben. Er darf keine Visitenkarten, Telefonnummern oder sonstige Informationen dem Kunden übergeben, die auf ihn oder ein anderes Unternehmen lauten, hinterlassen.
Der Kundeschutz bezüglich des unten aufgelisteten Kunden besteht 6 Monate ab Beginn des Auftrags. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 zu bezahlen. Weitere Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. Neutralität gilt als vereinbart! Lademittel sind, sofern so vereinbart, zu tauschen und binnen einer Woche zurückzuliefern. Sollten Europaletten beim Versender oder Empfänger nicht getauscht werden muss dieses schriftlich auf dem Frachtpapier bestätigt werden mit Firmenstempel und Unterschrift. Erfolgt keine fristgerechte Rückführung bzw. Ausgleich, ist GPS Logistics GmbH berechtigt, Schadenersatz für nicht zurückgeführte Lademittel und Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, bei etwaigen Zeitüberschreitungen im Hinblick auf die Einhaltung der Be- und Entladetermine, die vom Frachtführer verschuldet werden, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Frachtpreises einzubehalten, es sei denn, der Frachtführer erbringt den Nachweis darüber, dass durch die Nichteinhaltung der Be- und Entladezeiten tatsächlich kein Schaden, bzw. kein Schaden in Höhe von 50 % des Frachtpreises, entstanden ist. Dies gilt für die Nichteinhaltung der wesentlichen Vertragsbestandteile entsprechend. Außerdem werden daraus entstehende Schäden von uns in voller Höhe weiterberechnet. Bitte geben Sie auf Ihrer Rechnung immer unsere Transportauftrag T- Nr. an!
Sitzt Ihr Unternehmen in der Europäischen Union (aber nicht in Deutschland), dann erstellen Sie Ihre Frachtrechnung steuerfrei unter Angabe folgenden Textes! "steuerfreie Abrechnung nach dem Reverse Charge Verfahren"! Das Zahlungsziel beträgt 45 Tage nach Eingang der Rechnung und der Original-Frachtpapiere vom Versender Wahlweise bietet die GPS Logistics GmbH folgende Zahlungsziele an: 7 Tage abzüglich 3 % Skonto, 14 Tage abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage abzüglich 1 % Skonto nach vollständigem Rechnungseingang an. Jedwede Rückbelastung an GPS Logistics GmbH wird nicht akzeptiert!
Abtretungen von Forderungen aus diesem Transportauftrag werden von uns nicht akzeptiert. Sollte eine solche Abtretung gleichwohl GPS Logistics GmbH gegenüber wirksam sein, stimmen Sie hiermit der Zahlung und Verrechnung einer Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 (Verwaltungsaufwand) zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen. Mit der Annahme des Transportauftrages erklären Sie sich mit der Verrechnung der Ansprüche von GPS Logistics GmbH im Hinblick auf Lademittel und Schäden einverstanden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller aufgrund des Mindestlohngesetzes obliegender Pflichten und trägt dafür Sorge, dass die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern für in der BRD erbrachte Arbeitsleistungen ebenfalls nach dem Mindestlohngesetz („MiLoG“) bezahlt werden und die sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten ebenfalls einhalten. Bei Verstößen gegen die vereinbarten Regelungen hat der Auftraggeber jederzeit das Recht den Transportauftrag kostenneutral zu stornieren.
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